Inhaltsverzeichnis:
- Wieso eine neue Satzung?
- Was sind die Neuerungen der Satzung?
- Wer hat die neue Satzung erarbeitet?
- Wie sieht der Genehmigungsprozess für die neue Satzung aus?
- Ich habe eine Frage / einen Hinweis an das Satzungsteam – an wen kann ich mich wenden und wie?
Wieso eine neue Satzung?
Nach 17 Jahren wurde die Satzung des Vereins komplett überarbeitet und aktualisiert. Zum einen mussten veraltete Aspekte aktualisiert werden, die durch Rechtsprechungen nötig wurden. Andererseits haben wir die Satzung durch die Integration neuer Themen zukunftssicherer gemacht. Auf dieser Seite informieren wir über alle Änderungen.
(Ausdrucke der Satzung / Detailübersicht der Neuerungen können bei der Geschäftsstelle per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder telefonisch (0821 - 494849) zur Abholung angefordert werden.
Was sind die Neuerungen der Satzung?
Neben zahlreichen kleinen Änderungen sind dies die wichtigen Themen der neuen Satzung, mit denen wir den Verein für die Zukunft wappnen wollen.
Das Erklärvideo erklärt ausführlich alle Änderungen unserer Satzung und benennt die entsprechenden Stellen in der Satzung. Eine Auflistung aller Änderungen ist auch in der Detailübersicht zu finden.
Thema | Beschreibung | § in der Satzung |
Erweiterung geschäftsführendes Präsidium | Das zukünftige Präsidium besteht aus 4 (vorher 3) geschäftsführenden Präsidenten, um das 4-Augenprinzip auch bei Abwesenheit mehrerer Präsidenten wahren zu können. | § 11 |
Vereinsjugendleiter im Präsidium | Neu: Der Vereinsjugendleiter gehört zukünftig zur Standardbesetzung des erweiterten Präsidiums, damit die Interessen der Vereinsjugendmitglieder unter 27 Jahren vertreten sind. | § 11 |
Optionale Vergütung geschäftsführendes Präsidium | Neu: Es wird die Möglichkeit geschaffen, dass Mitglieder des geschäftsführenden Präsidiums eine Vergütung erhalten. In diesem Fall wird ein Aufsichtsgremium festgelegt. | § 3 und § 12 |
Richtlinien für Finanzenscheidungen | Finanzentscheidungen werden gestaffelt nach Ausgabenhöhe (neu) durch Präsidium, Vereinsrat (neu) und die Mitgliederversammlung getroffen. | § 9, § 10 und § 11 |
Online-Versammlungen | Neu: Neben der Präsenzversammlung wird die Möglichkeit geschaffen Sitzungen und Versammlungen auch mittels Online-Tools durchzuführen. |
§ 18 |
Umlaufbeschlüsse | Neu: Es wird die Möglichkeit geschaffen Entscheidungen in Form schriftlicher Umlaufbeschlüsse zu treffen, ohne dass sich das Gremium treffen muss. | § 18 |
Wer hat die neue Satzung erarbeitet?
Zur Erarbeitung der neuen Satzung wurde ein Satzungsteam durch das Präsidium beauftragt
- Sandro Lobina (Abteilungsleiter Badminton)
- Stefan Bogesch (Abteilungsleiter Tischtennis)
- Michael Reithmeir (Stellvertreter Vereinsjugendleiter)
- Josef Lauber (Satzungsexperte, ehemaliges Präsidiumsmitglied)
Das Satzungsteam hat im Zeitraum September 2020 bis März 2021 basierend auf der BLSV Mustersatzung und Satzungen anderer vergleichbarer Vereine zusammen mit 2 Fachanwälten die neue Satzung erarbeitet. Berücksichtigt wurde Anpassungsbedarf der Abteilungen, der Geschäftsstelle und des Präsidiums. Die finale Version der Satzung wurde mehrfach Korrektur gelesen. In diesem Zug wurden alle Ordnungen überarbeitet.
Wie sieht der Genehmigungsprozess für die neue Satzung aus?
Datum | Meilenstein | Status |
April – Mai 2021 | Prüfung der neuen Satzung durch das Finanzamt Augsburg-Land auf Erhalt der Gemeinnützigkeit | Erledigt |
Mai – Juni 2021 | Frage-Möglichkeit an das Satzungsteam | Läuft |
vsl. Juli 2021 |
Mitgliederversammlung zur Genehmigung der neuen Satzung
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Offen |
Aug-Okt 2021 | Prüfung neue Satzung durch Registergericht | Offen |
Herbst 2021 | Satzung tritt nach Genehmigung durch Registergericht in Kraft | Offen |
Ich habe eine Frage/Hinweis an das Satzungsteam – an wen kann ich mich wenden und wie?
Fragen können per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! dem Satzungsteam gestellt werden. Das Team versucht innerhalb weniger Tage zu antworten. Es meldet sich per E-Mail bzw. bei komplexeren Anfragen auch telefonisch.
Um den Aufwand für das Satzungsteam zu minimieren, werden folgende Angaben bei der Anfrage erbeten:
- Name, Vorname
- Telefonnummer für Rückfragen
- Erreichbarkeit für telefonische Rückfragen
- Nennung §, auf den sich die Frage / der Hinweis bezieht